Kostenübernahme

Kosten

Der Preis richtet sich neben der Zeit, nach Diagnose – und Therapieaufwand.

Die Therapiezeit beträgt circa 60 – 70 Minuten.

Die Kosten richten sich nach der Zeit sowie nach Diagnose- und Therapieaufwand.

Babys und Kleinkinder sollten kindgerecht behandelt werden, mit einer Therapiezeit von 30 – 45 Minuten.

Der Therapieaufwand und die -zeit ergeben den Preis der Behandlung. Dieser ist bei Kindern und Jugendlichen unterschiedlich und individuell zu gestalten.

Die Therapiezeit beträgt circa 40 – 60 Minuten.

Erstattung und Übernahme osteopathischer Leistungen

Da ich Heilpraktiker bin und Osteopathie anbiete, rechne ich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker ab (GebüH).

Private Krankenkassen und private Zusatzkassen

Die meisten privaten Krankenkassen erstatten Osteopathie (Heilpraktikerleistung) anteilig oder sogar zu 100%.

Die Rechnung erfolgt über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH), die Sie dann bei Ihrer Kasse einreichen.

Bitte prüfen Sie im Vorfeld Ihren Vertrag oder setzen sich mit Ihrer privaten Krankenkasse in Verbindung, um eventuell später auftretende Unklarheiten zu vermeiden.

Gesetzliche Krankenkassen

Mittlerweile erstatten auch viele gesetzliche Krankenkassen teilweise die Kosten für Osteopathie. Da die Kostenübernahmen bzw. Kostenerstattungen noch unterschiedlich geregelt werden, erkundigen Sie sich am besten auch hier im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.

Um die spätere Rechnung von Ihrer Krankenkasse anteilig erstattet zu bekommen, ist ein Empfehlungsschreiben oder Privatrezept mit Diagnose eines Arztes nötig!